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Sachsen beschließt eine neue Corona-Schutz-Verordnung. Die Verordnung ersetzt die bisher gültige Allgemeinverfügung zu den Ausgangsbeschränkungen im Freistaat. Sie tritt am 1. April 2020, 0:00 Uhr in Kraft und wird am 20. April 2020, 0:00 Uhr, außer Kraft gesetzt.