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Sächsische Corona-Schutz-Verordnung

Neue Corona-Schutz-Verordnung für Dezember

Hinsichtlich der weiterhin steigenden Fallzahlen im Land hat das sächsische Kabinett am 27. November 2020 eine neue Corona-Schutz-Verordnung beschlossen. Sie gilt vom 1. bis einschließlich 28. Dezember 2020 und setzt das Ergebnis der Beratungen u.a. im Landtag und der Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin um. Die Verordnung wurde entsprechend der Änderungen des Infektionsschutzgesetzes angepasst.