Corona Regeln

Sächsische Corona-Schutz-Verordnung

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Neue Corona-Schutz-Verordnung für November

Um die Dynamik der Corona-Pandemie einzudämmen, hat das Kabinett eine neue Corona-Schutz-Verordnung beschlossen. Sie gilt vom 2. bis einschließlich 30. November 2020 und setzt das Ergebnis der Beratungen der Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin um. Die neue Verordnung sieht weitreichende Schließungen von Einrichtungen und Angeboten im Bereich Freizeit und Kultur vor. Unter dem nachfolgenden Link können Sie die aktuelle Verordnung einsehen und sich einen Überblick darüber verschaffen, was gestattet bzw. untersagt ist.