Allgemeinverfügung
Bezugnehmend auf die Corona-Krise schließt der Freistaat Sachsen per Allgemeinverfügung fast alle privaten und öffentlichen Einrichtungen. Die Verfügung des Sozialministeriums Sachsen gilt ab dem 19. März 2020, Null Uhr früh, bis zunächst 20. April 2020. Ziel ist es, das Ansteckungsrisiko mit dem Corona-Virus weiter zu reduzieren.