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Neue Corona-Verordnung

Weitere Erleichterungen ab dem 15. Mai 2020

Mit der am 12. Mai 2020 verabschiedeten Corona-Verordnung treten ab dem 15. Mai 2020 neue Erleichterungen in Kraft. Von Restaurant zur Musikschule, Fitnessstudio bis zur Fahrschule. Alles darf öffnen. Aber das geht nur, wenn wir uns an 1,50-Meter-Abstandsregeln und die Mund-Nasen-Bedeckung halten, wo sie Pflicht ist. Dank des guten Zusammenhalts in Sachsen konnte die Verbreitung des Virus gebremst werden. Die Gefahr bleibt dennoch da, weswegen jeder Einzelne weiterhin Eigenverantwortung übernehmen muss.