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Neue Corona-Schutz-Verordnung

Neue Verordnung ab dem 1. April 2021

Nach den Beschlüssen der Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin vom 22. März 2021 hat das Kabinett die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung angepasst. Die neue Verordnung gilt vom 1. April bis Ablauf des 18. April 2021. Die bisherigen Corona-Maßnahmen werden damit größtenteils fortgeführt oder ausgeweitet. Grundsätze wie die Kontaktreduzierung oder die Empfehlung zum Verzicht auf unnötige Reisen, Einkäufe oder Besuche bleiben jedoch weiterhin elementarer Bestandteil der Verordnung. Landkreise und Kreisfreie Städte erhalten ab dem 6. April 2021 aber die Möglichkeit zur inzidenzunabhängigen Öffnung von click-and-meet-Angeboten, Zoos, Tier- und botanischen Gärten sowie Museen, Galerien oder Gedenkstätten, wenn die maximale Bettenkapazität von 1300 Krankenhausbetten mit Covid-19-Patienten auf Normalstation nicht erreicht ist und Kunden ein tagesaktuelles negatives Testergebnis vorlegen können. Alle weiteren Regelungen entnehmen Sie der Corona-Schutz-Verordnung aus dem unten aufgeführten Link.