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Neue Corona-Schutz-Verordnung

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Weitere Lockerungen seit 31. Mai 2021

Am Montag ist die neue sächsische Corona-Schutz-Verordnung in Kraft getreten. Bis einschließlich 13. Juni gelten weitere Lockerungen für den Handel, Sport- und Freizeitangebote bei entsprechend niedrigen Inzidenzwerten. Somit kann bei einer Inzidenz unter 100 der Einzelhandel wieder ohne Terminvergabe öffnen. Kunden brauchen weiterhin einen Negativtest oder müssen geimpft oder genesen sein. Außerdem dürfen Freibäder sowie Freizeitparks wieder mit entsprechenden Hygienekonzepten öffnen. Die Kontaktbeschränkungen ändern sich ab einer anhaltenden Inzidenz unter 50. Dann könnten sich bis zu zehn Personen aus beliebig vielen Haushalten treffen. Lesen Sie unter den weiterführenden Links, was die neue Verordnung außerdem impliziert.


Bildquelle: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt: Aktuelle Lage in den Kreisfreien Städten und Landkreisen des Freistaates.

Bildquelle: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt: Entwicklung der 7-Tage-Inzidenz in den Kreisfreien Städten und Landkreisen des Freistaates.