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Dresden stabil unter 100er-Inzidenz

Erleichterungen für Dresden ab dem 19. Mai 2021

In Dresden ist die im Infektionsschutzgesetz definierte Grenze der Inzidenz von 100 an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unterschritten. Ab dem 19. Mai 2021 greift die Bundesnotbremse in Dresden nicht mehr. Es gelten die Regelungen der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung mit ersten Lockerungsschritten. Unter anderem dürfen dann die Biergärten und die Außengastronomie unter Auflagen öffnen. Die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen fallen weg und auch Kontaktbeschränkungen werden gelockert. Demnach dürfen sich zwei Haushalte treffen. Campingplätze dürfen öffnen, Ferienwohnungen können Besucher beherbergen. Auch Besuche in Museen, Bibliotheken, Kinos und Theaterstätten sind dann wieder möglich - mit Termin, Kontakterfassung und negativem Testergebnis.

Die aktuellen Maßnahmen können Sie unter dem unten aufgeführten Link nochmal im Detail nachlesen.

Bildquelle: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt: Aktuelle Lage in den Kreisfreien Städten und Landkreisen des Freistaates.