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Erste Lockerungen in der Corona Krise

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Neue Verordnung ab dem 8. März 2021

Das Kabinett hat am 5. März 2021 nach den Beschlüssen der Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin vom 3. März 2021 die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung angepasst. Damit werden die Beschlüsse auf Landesebene umgesetzt. Die neue Verordnung gilt vom 8. März und endet mit Ablauf des 31. März 2021. Darin enthalten sind unter anderem Lockerungen bei den Kontaktbeschränkungen und den Ausgangssperren. Die genauen Änderungen und damit verbundenen Regelungen finden Sie im nachfolgend aufgeführten Link.