Screenshot 19

Neue Corona-Schutz-Verordnung

Screenshot 18

Die neue Corona-Schutz-Verordnung stellt mit dem 26. August 2021 einen Paradigmenwechsel im Vergleich zu den bisherigen Corona-Schutz-Verordnungen der Staatsregierung dar: Die generelle Öffnung von Geschäften, Einrichtungen, Veranstaltungen u. a. ist unter Einhaltung eines schriftlichen Hygienekonzeptes fortan unabhängig von der regionalen oder landesweiten 7-Tage-Inzidenz möglich. Ihre Inanspruchnahme wird aber ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35 eingeschränkt. Verzeichnet ein Landkreis oder eine Kreisfreie Stadt 35 oder mehr Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in sieben Tagen, gilt die sogenannte 3G-Regel. Dann ist in vielen Bereich ein Impf-, Genesenen- oder Testnachweis erforderlich. In der neuen Schul- und Kita-Coronaverordnung ist ein inzidenzunabhängiger Präsenzunterricht verankert. Eine landesweite Schulschließung ist nicht vorgesehen. Auch die Schulbesuchspflicht gilt im neuen Schuljahr wieder für alle.

Weitere Informationen können Sie unter den unten aufgeführten Links nachlesen.


Bildquelle: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt: Aktuelle Lage in den Kreisfreien Städten und Landkreisen des Freistaates.

Bildquelle: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt: Gesamtzahl der gemeldeten Impfungen seit 27. Dezember 2020 und Impfquote.